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Staplerschein27. September 2026 6 Min.

Flurfördermittelschein: Was er ist, wer ihn braucht und wie du ihn bekommst

Flurfördermittelschein: Was er ist, wer ihn braucht und wie du ihn bekommst

Kurzantwort: Der Flurfördermittelschein ist der umgangssprachliche Begriff für den Fahrausweis für Flurförderzeuge – also den Staplerschein. Die Ausbildung erfolgt nach DGUV Grundsatz 308-001 (Theorie + Praxis + Prüfung). Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren (in der Ausbildung ab 16 unter Aufsicht). Danach braucht es eine schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber (DGUV Vorschrift 68, §7) und eine jährliche Unterweisung.

Flurfördermittelschein, Flurförderzeugschein, Staplerschein – der Unterschied

Es gibt keinen rechtlichen Unterschied. „Flurfördermittel" ist ein älterer Oberbegriff, die Vorschriften sprechen heute von Flurförderzeugen. Gemeint ist immer der Nachweis, dass jemand nach DGUV Grundsatz 308-001 ausgebildet wurde und Gabelstapler, Schubmaststapler, Mitgänger-Flurförderzeuge o. Ä. sicher bedienen kann.

Wer braucht ihn?

Nach DGUV Vorschrift 68 §7 dürfen Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand nur Personen führen, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet, ausgebildet und vom Unternehmer schriftlich beauftragt sind.

Ablauf der Ausbildung

  1. Theorie: Rechtsgrundlagen, Aufbau, Standsicherheit, Tragfähigkeitsdiagramm, Verkehrsregeln – bei uns flexibel per E-Learning in über 20 Sprachen.
  2. Praxis: Fahrübungen, Aufnehmen und Absetzen von Lasten, Regalarbeit.
  3. Prüfung: schriftlich und praktisch.
  4. Fahrausweis: Nachweis der Ausbildung; danach Beauftragung durch den Arbeitgeber.

Kosten

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Wie lange ist er gültig?

Der Fahrausweis selbst hat kein gesetzliches Ablaufdatum. Pflicht ist aber die mindestens jährliche Unterweisung (DGUV Vorschrift 1 §4). Ohne Unterweisung darf der Arbeitgeber dich nicht einsetzen.

Häufige Fragen

Gilt der Flurfördermittelschein bundesweit?

Ja, eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 wird bundesweit anerkannt. Die Fahrerlaubnis im Betrieb erteilt aber immer der jeweilige Arbeitgeber schriftlich.

Brauche ich einen Autoführerschein?

Nein, für den innerbetrieblichen Einsatz nicht. Für Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr gelten zusätzlich die Regeln der Fahrerlaubnis-Verordnung.

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