Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?
Nach DGUV Grundsatz 308-008 und BetrSichV § 12 dürfen nur Personen Hubarbeitsbühnen bedienen, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich geeignet und theoretisch sowie praktisch ausgebildet sind.
Theorie – das musst du wissen
- Bauarten (Scherenbühne, Teleskopbühne, Gelenkbühne, LKW-Bühne)
- Standsicherheit & Lastverteilung
- Windgeschwindigkeiten und Beaufort-Skala
- PSA gegen Absturz – Anschlagpunkte
- Rettung aus der Höhe
Praxis – ohne sie kein Schein
Die praktische Ausbildung muss am tatsächlich verwendeten Bühnentyp erfolgen. Wer nur auf einer Scherenbühne geübt hat, darf nicht automatisch eine Teleskop-Gelenkbühne bedienen.
Pflichtinhalte:
- Tägliche Einsatzprüfung
- Aufstellen und Abstützen
- Bewegen im Korb (inkl. Notabsenkung)
- Rettung eines verunfallten Bedieners
Branchenspezifika
- Industrie & Hallenbau: Beleuchtung, Lüftung, Kabelarbeiten
- Fassade & Bau: Reinigung, Putzarbeiten, Montage
- Baumpflege: spezielle Zusatzqualifikation Baumkletter/SKT
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