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Hubarbeitsbühnen17. Mai 2026 6 Min.

Hubarbeitsbühne: Theorie + Praxis sind Pflicht

Hubarbeitsbühne: Theorie + Praxis sind Pflicht

Wer darf eine Hubarbeitsbühne bedienen?

Nach DGUV Grundsatz 308-008 und BetrSichV § 12 dürfen nur Personen Hubarbeitsbühnen bedienen, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich geeignet und theoretisch sowie praktisch ausgebildet sind.

Theorie – das musst du wissen

  • Bauarten (Scherenbühne, Teleskopbühne, Gelenkbühne, LKW-Bühne)
  • Standsicherheit & Lastverteilung
  • Windgeschwindigkeiten und Beaufort-Skala
  • PSA gegen Absturz – Anschlagpunkte
  • Rettung aus der Höhe

Praxis – ohne sie kein Schein

Die praktische Ausbildung muss am tatsächlich verwendeten Bühnentyp erfolgen. Wer nur auf einer Scherenbühne geübt hat, darf nicht automatisch eine Teleskop-Gelenkbühne bedienen.

Pflichtinhalte:

  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Aufstellen und Abstützen
  • Bewegen im Korb (inkl. Notabsenkung)
  • Rettung eines verunfallten Bedieners

Branchenspezifika

  • Industrie & Hallenbau: Beleuchtung, Lüftung, Kabelarbeiten
  • Fassade & Bau: Reinigung, Putzarbeiten, Montage
  • Baumpflege: spezielle Zusatzqualifikation Baumkletter/SKT

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