Kurzantwort: Wurde die Unterweisung online über die Logipro-Akademie absolviert, ist der Nachweis jederzeit im E-Learning-Konto abrufbar und erneut herunterladbar – ein Neuabsolvieren ist nicht nötig. Bei Papiernachweisen fragst du beim Ausbilder oder im Betrieb nach der archivierten Teilnehmerliste; daraus kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Der Zettel ist weg, die Prüfung steht an oder der Kunde fragt nach der Dokumentation – das passiert häufiger, als man denkt. Wichtig ist: Der Verlust des Dokuments hebt die durchgeführte Unterweisung nicht auf. Es geht nur darum, sie wieder nachweisbar zu machen.
Fall 1: Online-Unterweisung über die Logipro-Akademie
- Im E-Learning-Bereich mit den bekannten Zugangsdaten anmelden.
- Zum abgeschlossenen Kurs wechseln – dort liegt der Teilnahmenachweis.
- Nachweis erneut herunterladen oder direkt ausdrucken. Fertig.
Als Unternehmen findest du zusätzlich alle Nachweise deines Teams gebündelt im Unternehmens-Dashboard – auch dann, wenn eine einzelne Person nicht mehr im Betrieb ist.
Fall 2: Papiernachweis aus einer Präsenzunterweisung
- Intern prüfen: Teilnehmerlisten liegen in der Regel bei der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Personalabteilung oder beim internen Ausbilder.
- Beim Anbieter nachfragen: Wir archivieren unsere Teilnehmerdokumentation und stellen auf Anfrage eine Ersatzbescheinigung mit dem ursprünglichen Datum aus.
- Nichts findbar? Dann muss die Unterweisung wiederholt werden – ein „Nachträglich-Unterschreiben“ mit altem Datum ist Urkundenfälschung und keine Option.
Warum digitale Nachweise klar im Vorteil sind
| Kriterium | Papier | Digital |
|---|---|---|
| Verlustrisiko | hoch | praktisch null |
| Wiederbeschaffung | Suche, Rückfragen, Tage | Sekunden im Konto |
| Fristenüberblick | manuelle Liste | automatische Erinnerung |
| Prüfsituation (BG/Audit) | Ordner wälzen | Export auf Knopfdruck |
So geht es weiter
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich die Unterweisung wiederholen, wenn der Nachweis weg ist?
Nur wenn sich die Durchführung nicht mehr belegen lässt. Digitale Nachweise sind jederzeit erneut abrufbar, Papierunterlagen können über den Anbieter als Ersatzbescheinigung neu ausgestellt werden.
Wie lange müssen Unterweisungsnachweise aufbewahrt werden?
Empfohlen wird eine Aufbewahrung von mindestens zwei bis drei Jahren; viele Betriebe archivieren dauerhaft, weil die Unterlagen bei Unfällen entscheidend sind.
Wer ist für die Aufbewahrung verantwortlich?
Der Unternehmer. Er muss im Zweifel nachweisen, dass unterwiesen wurde – nicht die beschäftigte Person.
Kann ich Nachweise für ausgeschiedene Mitarbeitende noch abrufen?
Ja, im Unternehmens-Dashboard bleiben die Nachweise dem Betrieb zugeordnet erhalten.
Darf ich einen verlorenen Nachweis einfach neu unterschreiben lassen?
Nein. Eine nachträgliche Unterschrift mit altem Datum ist unzulässig. Zulässig ist nur eine Ersatzbescheinigung auf Basis der archivierten Dokumentation.
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