Zusatzqualifikation Teleskopstapler (Telehandler)
Teleskopstapler (Telehandler) kombinieren Stapler- und Krantätigkeiten. Durch den ausfahrbaren Teleskoparm verändert sich der Lastschwerpunkt dynamisch – eine spezielle Zusatzqualifikation ist daher Pflicht.
Alle Preise zzgl. MwSt. · Inhouse bei dir vor Ort · Ab 6 Personen Staffelpreise auf Anfrage.
- Theorie & Praxis am eigenen Gerät
- Bedienerausweis nach DGUV
- Schulungsunterlagen für alle Teilnehmer
- Anreise des Ausbilders bundesweit
Was ist die Zusatzqualifikation Teleskopstapler und was kostet sie?
Die Zusatzqualifikation Teleskopstapler ist eine gerätespezifische Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001. Sie dauert 1 tag und kostet 150 € pro Person netto. Voraussetzung: Gültiger Fahrausweis Flurförderzeuge. Wir schulen ausschließlich inhouse an euren eigenen Geräten – bundesweit.
- Preis
- 150 € p. P. netto
- Dauer
- 1 Tag
- Grundlage
- DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Regel 100-500
Schulungsinhalte
- Teleskoparm: Statik, Reichweite, Lastdiagramm
- Sicheres Arbeiten im ausgefahrenen Zustand
- Anbaugeräte (Gabel, Schaufel, Arbeitskorb, Lasthaken)
- Standsicherheit auf unebenem Gelände
Typische Einsatzbereiche
- Baustellen und Landwirtschaft
- Hochbau und Gerüstversorgung
- Industriebetriebe mit variabler Hubhöhe
Noch keine Grundqualifikation?
Diese Zusatzqualifikation setzt eine gültige Grundausbildung voraus. Wir machen das gerne in einem Aufwasch: Die Grundqualifikation für Flurförderzeuge kostet 220 € pro Person – auf Wunsch kombinieren wir beides in einem Termin bei dir vor Ort.
Häufige Fragen
Brauche ich zusätzlich einen Kranschein?
Wenn der Teleskopstapler mit Lasthaken im Kranbetrieb eingesetzt wird, kann eine zusätzliche Kran-Qualifikation erforderlich sein – wir beraten dich dazu individuell.
Was kostet die Schulung?
150 € pro Person netto, inhouse vor Ort.
Weitere Zusatzqualifikationen für Flurförderzeuge
Hochregalstapler
Hochregalstapler (Schmalgangstapler / Kommissionierer) bewegen sich in extremer Höhe in engen Regalgassen. Sie verlangen spezielles Wissen zu Standsicherheit, Fahrverhalten in Schmalgängen und Rettung aus großer Höhe – deshalb ist eine eigene Zusatzqualifikation gemäß DGUV Grundsatz 308-001, Anhang 1 zwingend.
AnsehenSchubmaststapler
Der Schubmaststapler (Reachtruck) ist das Arbeitspferd vieler Lager mit hohen Regalen und schmalen Gängen. Durch das bewegliche Hubgerüst unterscheidet sich seine Fahrdynamik deutlich vom klassischen Frontstapler – eine eigene Zusatzqualifikation ist daher Pflicht.
AnsehenFrontstapler (Spezial)
Frontstapler mit Sonderanbaugeräten (z. B. Papierrollen-Klammer, Ballenklammer, Schaufel, Zinkenverstellgerät, Containerstapler) verändern Lastdiagramm, Schwerpunkt und Bedienung deutlich. Eine eigene Zusatzqualifikation stellt sicher, dass dein Fahrer das Gerät rechtssicher bedient.
AnsehenBereit für die Zusatzqualifikation?
Wir kommen direkt zu dir – sag uns einfach, wie viele Mitarbeitende geschult werden sollen.
