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Recht & Vorschriften9. August 2026 6 Min.

Was passiert bei einem Arbeitsunfall ohne gültige Qualifizierung?

Was passiert bei einem Arbeitsunfall ohne gültige Qualifizierung?

Eine der häufigsten Fragen in unseren Seminaren – und meist mit falschen Annahmen verbunden.

1. Der Verletzte bleibt versichert

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet grundsätzlich auch dann, wenn der Beschäftigte nicht qualifiziert war. Die Berufsgenossenschaft zahlt Heilbehandlung, Verletztengeld und ggf. Rente. Aber: Sie kann sich das Geld zurückholen.

2. Regress nach §110 SGB VII

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nimmt die BG Unternehmer oder verantwortliche Führungskräfte in Regress. Fehlende Ausbildung, fehlende Unterweisung, abgelaufene UVV-Prüfung oder ein fehlender schriftlicher Fahrauftrag sind genau die Punkte, die dort geprüft werden. Es geht um die vollen Aufwendungen – bei einer Dauerrente schnell sechsstellig.

3. Ordnungswidrigkeit und Strafrecht

  • Bußgelder nach ArbSchG, BetrSichV und DGUV-Vorschriften
  • bei schweren Verletzungen: Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung (§229 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§222 StGB) gegen die verantwortliche Person – nicht gegen „die Firma“
  • möglicher Verstoß gegen §21 ArbSchG bei beharrlicher Wiederholung

4. Zivilrecht und Versicherung

Sachschäden am Gerät, an Regalen oder an Kundenware sind versichert – bis der Versicherer grobe Fahrlässigkeit feststellt. Dann drohen Leistungskürzungen. Auch Kunden-Audits (IFS, ISO 45001) reagieren empfindlich.

5. Was im Ernstfall vorliegen muss

  1. Gefährdungsbeurteilung
  2. Ausbildungsnachweis inkl. Gerätearten
  3. schriftlicher Fahrauftrag
  4. Nachweis der letzten Unterweisung
  5. aktueller UVV-Prüfbericht
  6. Betriebsanweisung und Pflichtenübertragung

Fehlt einer dieser Punkte, wird es unangenehm. Genau deshalb bündelt der Logipro-Club alle Nachweise und Fristen an einem Ort.

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Häufige Fragen (FAQ)

Haftet der Mitarbeiter selbst?

Bei einfacher Fahrlässigkeit in der Regel nicht. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann auch er in Anspruch genommen werden.

Hilft eine mündliche Beauftragung?

Nein – die DGUV Vorschrift 68 verlangt die schriftliche Form. Mündlich ist im Streitfall wertlos.

Was, wenn der Mitarbeiter eigenmächtig gefahren ist?

Das entlastet nur, wenn Verbot, Unterweisung und Kontrolle nachweisbar sind. Reine Duldung reicht nicht.

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