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Personaldienstleister28. Mai 2026 7 Min.

AÜG-Erlaubnis beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

AÜG-Erlaubnis beantragen: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Wer braucht eine AÜG-Erlaubnis?

Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer gewerbsmäßig oder im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Dritten zur Arbeitsleistung überlässt (§ 1 AÜG).

Zuständig: Agentur für Arbeit – Erlaubnisbüro

Für Antragsteller aus NRW z.B. Düsseldorf, sonst regional zuständig. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular der BA
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Führungszeugnis & Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Geschäftsführer)
  • Bescheinigungen in Steuersachen, Sozialversicherung, BG
  • Nachweis liquider Mittel: mind. 2.000 € pro Leiharbeitnehmer, insgesamt jedoch mindestens 10.000 € (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG)
  • Muster-Arbeitsverträge und Überlassungsvertrag

Kosten

Erste befristete Erlaubnis: 1.000 €. Verlängerung jährlich, nach 3 Jahren unbefristet möglich.

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