Equal Pay – worum geht es?
Zeitarbeitnehmer haben nach 9 Monaten Einsatz beim selben Entleiher Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammkräfte (§ 8 AÜG).
Abweichung durch Branchenzuschlagstarifvertrag
Die Branchenzuschlagstarifverträge (iGZ/BAP mit IG Metall, IG BCE etc.) schieben Equal Pay auf bis zu 15 Monate hinaus – durch stufenweise Zuschläge nach 6 Wochen, 3, 5, 7 und 9 Monaten.
Was zählt zum Vergleichsentgelt?
- Grundlohn
- Zulagen und Zuschläge
- Sachbezüge (z.B. Essensgeld)
- Vergleichbarer Urlaubsanspruch
Häufige Fehler
- Vorzeiten anderer Verleiher nicht berücksichtigt
- Tarifliche Zuschläge nicht weitergegeben
- Auskunftsanspruch des Mitarbeiters ignoriert
Du willst dein Team rechtssicher schulen?
Die Logipro-Akademie schult Personaldienstleister bundesweit inhouse zu AÜG, Recruiting, Disposition und Vertrieb. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.
Interesse an einer Schulung?
Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
Jetzt Angebot anfordern



