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Personaldienstleister25. Mai 2026 9 Min.

AÜG für Personaldienstleister: Die wichtigsten Regeln 2026 verständlich erklärt

AÜG für Personaldienstleister: Die wichtigsten Regeln 2026 verständlich erklärt

Was ist das AÜG – und warum ist es so brisant?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt, unter welchen Bedingungen Unternehmen Personal an Dritte überlassen dürfen. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt: Sie können zum Verlust der Erlaubnis und zur Annahme eines Arbeitsverhältnisses zwischen Zeitarbeitskraft und Entleiher führen.

Die wichtigsten AÜG-Regeln

1. Erlaubnispflicht (§ 1 AÜG)

Wer Arbeitnehmer:innen überlässt, braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.

2. Höchstüberlassungsdauer (§ 1 Abs. 1b AÜG)

Maximal 18 Monate bei demselben Entleiher – sofern kein abweichender Tarifvertrag gilt.

3. Equal pay & equal treatment (§ 8 AÜG)

Nach 9 Monaten spätestens: gleiches Entgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer:innen.

4. Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht

Im Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich bezeichnet und die zu überlassende Person vor Beginn konkretisiert sein.

5. Streikbruch-Verbot (§ 11 Abs. 5 AÜG)

Zeitarbeitskräfte dürfen nicht in bestreikten Betrieben eingesetzt werden.

Warum AÜG-Wissen Chefsache ist

Eine falsche Kennzeichnung in 50 Verträgen kann eine Niederlassung wirtschaftlich ruinieren.

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