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Personaldienstleister23. Mai 2026 8 Min.

Ausländische Mitarbeitende beschäftigen: Was Personaldienstleister 2026 wissen müssen

Ausländische Mitarbeitende beschäftigen: Was Personaldienstleister 2026 wissen müssen

Ohne ausländische Fachkräfte läuft die deutsche Wirtschaft nicht mehr

Über 60 % aller neuen Stellen in der Zeitarbeit werden inzwischen mit internationalen Bewerber:innen besetzt. Für Personaldienstleister ist das eine Riesenchance – aber auch eine rechtliche Falle.

Die wichtigsten Begriffe

Aufenthaltstitel vs. Arbeitserlaubnis

Der Aufenthaltstitel erlaubt das Bleiben – die Arbeitserlaubnis regelt, ob und wie gearbeitet werden darf.

EU/EFTA-Bürger:innen

Freizügigkeit – keine Arbeitserlaubnis nötig.

Drittstaatsangehörige

Aufenthaltstitel mit konkreter Arbeitserlaubnis nötig. Nebenbestimmungen lesen.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)

Seit 2024 stark erweitert: Chancenkarte, Anerkennungspartnerschaft, beschleunigtes Fachkräfteverfahren.

Westbalkanregelung

Verlängert bis Ende 2028: Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien.

Dokumentationspflichten

  • Kopie des Aufenthaltstitels + Zusatzblatt
  • Ablaufdatum im Personalsystem mit Erinnerung
  • Nachweis Sozialversicherung, Steuer-ID

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