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Recht & Vorschriften16. Mai 2026 8 Min.

DGUV Vorschrift 68 für Arbeitgeber einfach erklärt

DGUV Vorschrift 68 für Arbeitgeber einfach erklärt

Worum geht es in der DGUV Vorschrift 68?

Die DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge" ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen in Deutschland. Sie verpflichtet Arbeitgeber zu konkreten Maßnahmen.

Die 4 zentralen Pflichten für Arbeitgeber

1. Auswahl geeigneter Fahrer (§ 7)

Du darfst nur Personen einsetzen, die mindestens 18 Jahre alt sind, körperlich/geistig geeignet und in der Bedienung ausgebildet sind – Theorie und Praxis.

2. Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001

Die Ausbildung muss theoretisch und praktisch erfolgen. Eine reine Online-Schulung erfüllt die Vorschrift nicht.

3. Schriftliche Beauftragung (§ 7)

Jeder Staplerfahrer braucht eine schriftliche Beauftragung seines Arbeitgebers. Ohne diese ist auch ein gültiger Fahrausweis nicht ausreichend.

4. Jährliche Unterweisung (§ 12 ArbSchG)

Mindestens einmal jährlich musst du deine Staplerfahrer unterweisen. Inhalte: aktuelle Vorschriften, Geräte, Risiken, Unfälle.

Was passiert bei Verstößen?

  • Bußgelder bis 25.000 €
  • BG-Regress bei Unfällen
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Strafverfahren bei Personenschäden

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