Hintergrund
Wird ein Überlassungsvertrag unwirksam (z.B. fehlende Erlaubnis, Überschreitung 18 Monate), entsteht automatisch ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher – es sei denn, der Mitarbeiter widerspricht.
Form und Frist
- Schriftlich oder elektronisch
- Innerhalb von 1 Monat ab Eintritt der Unwirksamkeit
- Persönliche Vorsprache bei einer Agentur für Arbeit zur Bestätigung erforderlich
Folge
Das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher bleibt bestehen – kein Wechsel zum Entleiher.
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