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UVV-Prüfung14. Oktober 2026 5 Min.

Vom Mangel zur Maßnahme: Instandhaltungsplan direkt aus der UVV-Prüfung

Vom Mangel zur Maßnahme: Instandhaltungsplan direkt aus der UVV-Prüfung

Kurz gesagt: Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, erstellst du im UVV-Prüf-Tool mit einem Klick einen Instandhaltungsplan: jeder Mangel mit Priorität, Frist, verantwortlicher Person und Maßnahme – als PDF zum Abhaken.

Warum ein Instandhaltungsplan sinnvoll ist

Der Arbeitgeber muss festgestellte Mängel beseitigen lassen, bevor das Arbeitsmittel weiter genutzt wird, wenn die Sicherheit betroffen ist (§ 4 und § 10 BetrSichV). Ohne klare Zuständigkeit und Frist bleiben Mängel oft monatelang offen.

So funktioniert es

  1. Prüfung mit Mängeln abschließen.
  2. In der Prüfhistorie auf „Instandhaltungsplan“ klicken.
  3. Fristvorschläge nach Priorität prüfen und bei Bedarf anpassen; Verantwortliche und Maßnahme eintragen.
  4. PDF erstellen – mit Spalte „Erledigt“, Hinweis zur Nachprüfung und Unterschriftsfeldern.
  5. Der Betreiber meldet im Kundenportal „behoben“, die Logipro-Akademie prüft nach.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich die Fristen selbst festlegen?

Ja. Die Fristen werden nach Priorität vorgeschlagen und sind pro Mangel änderbar. Bei sicherheitskritischen Mängeln gilt: Gerät stilllegen, bis der Mangel behoben ist.

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