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Unterweisung9. August 2026 7 Min.

Jährliche Unterweisung online abschließen – so geht's rechtssicher

Jährliche Unterweisung online abschließen – so geht's rechtssicher

Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter muss mindestens einmal jährlich unterwiesen werden – das schreibt die DGUV Vorschrift 1 §4 in Verbindung mit §12 Arbeitsschutzgesetz vor. Die gute Nachricht: Ein großer Teil davon lässt sich heute vollständig online erledigen.

Rechtsgrundlage: Was genau gefordert ist

  • §12 ArbSchG: Unterweisung bei Einstellung, Veränderung des Aufgabenbereichs, Einführung neuer Arbeitsmittel und danach regelmäßig.
  • DGUV Vorschrift 1 §4: Wiederholung mindestens jährlich, Dokumentation erforderlich.
  • Jugendliche: nach §29 JArbSchG halbjährlich.

Nirgendwo steht, dass die Unterweisung im Schulungsraum stattfinden muss. Entscheidend sind Verständlichkeit, Betriebsbezug, Nachweisbarkeit und die Möglichkeit zur Rückfrage.

So läuft die Online-Unterweisung bei uns ab

  1. Du legst deine Mitarbeitenden im E-Learning an (oder wir importieren die Liste).
  2. Jede Person erhält einen persönlichen Zugang – Bearbeitung am PC, Tablet oder Handy.
  3. Inhalte als Video, Folien und Sprachausgabe, auf Wunsch in sechs Sprachen.
  4. Abschließende Wissensprüfung mit Mindestpunktzahl.
  5. Nachweis-PDF mit Datum, Themen, Ergebnis und Prüfcode – automatisch archiviert.

Was online möglich ist – und was nicht

Online abbildbar sind alle theoretischen und organisatorischen Inhalte: Rechtsgrundlagen, Gefährdungen, Verhaltensregeln, Betriebsanweisungen, Verkehrswege, Notfallorganisation, Unfallauswertung.

Nicht online abbildbar sind praktische Fertigkeiten am Gerät sowie gerätespezifische Einweisungen. Diese ergänzen wir inhouse bei dir vor Ort. Auch die Erstausbildung zum Staplerfahrer ersetzt eine Online-Unterweisung nicht.

Was die Berufsgenossenschaft im Ernstfall sehen will

  • Wer wurde wann zu welchen Themen unterwiesen?
  • Wurde das Verständnis überprüft (Testfragen)?
  • Wurde betriebsspezifisch ergänzt (Betriebsanweisung, Verkehrswege, Gefährdungsbeurteilung)?

Genau diese Punkte deckt der automatisch erzeugte Nachweis ab.

Jährliche Unterweisung ganz einfach online abschließen

Mit der Online-Unterweisung der Logipro-Akademie erledigen deine Mitarbeitenden die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4 bequem am Rechner, Tablet oder Smartphone – jederzeit, in mehreren Sprachen (Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch), mit Wissensprüfung und automatisch erzeugtem Nachweis als PDF. Kein Papierkram, keine Terminfindung, revisionssicher dokumentiert.

Zur Online-Unterweisung im E-Learning  ·  Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Online-Unterweisung rechtlich zulässig?

Ja. Weder ArbSchG noch DGUV Vorschrift 1 schreiben eine Präsenzform vor. Voraussetzung ist, dass die Inhalte verständlich, betriebsbezogen und nachweisbar vermittelt werden und Rückfragen möglich sind.

Wie lange dauert eine Online-Unterweisung?

Je nach Themenumfang typischerweise 30 bis 60 Minuten pro Person – aufteilbar, weil der Fortschritt gespeichert wird.

Bekomme ich einen Nachweis?

Ja, ein PDF mit Name, Datum, Themen, Testergebnis und Prüfcode. Es lässt sich jederzeit erneut herunterladen.

Geht das auch für Mitarbeitende ohne Deutschkenntnisse?

Ja. Die Inhalte stehen in Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch und Spanisch inklusive Sprachausgabe zur Verfügung.

Interesse an einer Schulung?

Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.

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