Pflichtinhalte nach § 12 AÜG
- Ausdrückliche Bezeichnung als Arbeitnehmerüberlassung
- Erklärung über AÜG-Erlaubnis (mit Behörde + Datum)
- Konkretisierung des überlassenen Mitarbeiters
- Tätigkeit, Qualifikation, Einsatzort, Arbeitszeit
- Vergleichsentgelt eines Stammmitarbeiters (Equal Pay)
- Beginn und voraussichtliche Dauer der Überlassung
- Hinweis auf Höchstüberlassungsdauer
Empfohlene Zusatzklauseln
- Schadensersatz- und Haftungsregelungen
- Vergütungsanpassung bei Tariferhöhungen
- Stornogebühren bei kurzfristiger Abmeldung
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