Im Streitfall zählt nur, was du belegen kannst. Ein Unterweisungsnachweis ohne Themen und Unterschrift ist praktisch wertlos.
Pflichtangaben im Nachweis
- Name und Funktion der unterwiesenen Person
- Datum und Dauer
- Konkrete Themen (nicht nur „Arbeitssicherheit“)
- Name und Funktion der unterweisenden Person
- Bestätigung des Verständnisses (Testergebnis oder Unterschrift)
Aufbewahrung
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Frist. Bewährt hat sich eine Aufbewahrung von mindestens 3 Jahren, bei besonderen Gefährdungen deutlich länger. Digitale Nachweise sind zulässig, solange sie unveränderbar und jederzeit abrufbar sind.
Digital statt Papierliste
Im E-Learning entsteht der Nachweis automatisch – mit Prüfcode, Themenliste und Ergebnis. Im LogiPro-Club siehst du zusätzlich, wessen Unterweisung demnächst abläuft.
Jährliche Unterweisung ganz einfach online abschließen
Mit der Online-Unterweisung der Logipro-Akademie erledigen deine Mitarbeitenden die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4 bequem am Rechner, Tablet oder Smartphone – jederzeit, in mehreren Sprachen (Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch), mit Wissensprüfung und automatisch erzeugtem Nachweis als PDF. Kein Papierkram, keine Terminfindung, revisionssicher dokumentiert.
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Häufige Fragen (FAQ)
Ist eine digitale Bestätigung statt Unterschrift zulässig?
Ja, wenn die Person eindeutig identifiziert ist (persönlicher Login) und der Nachweis nachträglich nicht veränderbar ist.
Was passiert bei fehlender Dokumentation nach einem Unfall?
Die Berufsgenossenschaft geht von einer nicht erfolgten Unterweisung aus – mit Regressrisiko und möglichen Bußgeldern für die Führungskraft.
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