Eine überfällige Unterweisung ist kein Kavaliersdelikt: Sie ist eine Organisationspflichtverletzung – und trifft im Ernstfall die Führungskraft persönlich.
Mögliche Folgen
- Bußgelder nach §25 ArbSchG (bis 30.000 €)
- Regress der Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall
- Strafrechtliche Verantwortung bei fahrlässiger Körperverletzung
- Kürzung von Versicherungsleistungen
Sofortmaßnahmen in 5 Schritten
- Liste aller überfälligen Personen erstellen.
- Betroffene Tätigkeiten kurzfristig durch unterwiesene Kollegen abdecken.
- Online-Unterweisung sofort zuweisen – Bearbeitung noch am selben Tag möglich.
- Nachweise archivieren, Nachholgrund dokumentieren.
- Erinnerungssystem einrichten, damit es nicht wieder passiert.
Jährliche Unterweisung ganz einfach online abschließen
Mit der Online-Unterweisung der Logipro-Akademie erledigen deine Mitarbeitenden die jährliche Unterweisung nach DGUV Vorschrift 1 §4 bequem am Rechner, Tablet oder Smartphone – jederzeit, in mehreren Sprachen (Deutsch, Türkisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch, Spanisch), mit Wissensprüfung und automatisch erzeugtem Nachweis als PDF. Kein Papierkram, keine Terminfindung, revisionssicher dokumentiert.
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Häufige Fragen (FAQ)
Darf die Person bis zur Nachholung weiterarbeiten?
Für die betreffende gefährdende Tätigkeit sollte sie pausieren, bis die Unterweisung nachgeholt ist. Andere Tätigkeiten sind unproblematisch.
Gibt es eine Kulanzfrist?
Nein. „Mindestens jährlich“ bedeutet spätestens 12 Monate nach der letzten Unterweisung.
Interesse an einer Schulung?
Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
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