Bediener von Hubarbeitsbühnen brauchen eine Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-008 – und danach jedes Jahr eine Unterweisung, ergänzt um die gerätespezifische Einweisung nach EN 280.
Diese Themen gehören hinein
- Bühnentypen und Einsatzgrenzen (Windlast, Bodenpressung, Neigung)
- Standsicherheit, Abstützung, Untergrundtragfähigkeit
- PSA gegen Absturz: Auffanggurt, kurzes Verbindungsmittel, Anschlagpunkt im Korb
- Rettungskonzept und Notablass – vor Arbeitsbeginn festlegen
- Elektrische Gefährdung: Sicherheitsabstände zu Freileitungen
- Tägliche Einsatzprüfung und Mängelmeldung
Rettung aus dem Korb: der meist vergessene Punkt
Ein Rettungskonzept ist Pflicht. Ohne festgelegte Rettungskette droht bei einem Absturz in den Gurt das Hängetrauma – Zeitfenster: wenige Minuten. Das lässt sich online sehr gut schulen, muss aber praktisch geübt werden.
Praxis-Nachweis inhouse – bundesweit
Was online nicht geht, machen wir bei dir vor Ort: praktische Unterweisung und Qualifizierung an euren eigenen Geräten – 240 € pro Person, DGUV-konform inkl. Ausweis und Dokumentation. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss im Korb immer PSAgA getragen werden?
Bei Teleskop- und Gelenkteleskopbühnen ja. Bei Scherenbühnen ergibt sich die Pflicht aus der Gefährdungsbeurteilung und der Betriebsanleitung.
Reicht die Online-Unterweisung allein?
Für die theoretischen Inhalte ja; die gerätespezifische Einweisung und Rettungsübung erfolgen vor Ort.
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