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Unterweisung9. August 2026 6 Min.

Ladungssicherung: jährliche Unterweisung für Fahrer und Verlader

Ladungssicherung: jährliche Unterweisung für Fahrer und Verlader

Bei mangelhafter Ladungssicherung wird nicht nur der Fahrer belangt: Verlader, Disponent, Fahrzeughalter und Geschäftsführung stehen ebenfalls in der Verantwortung.

Rechtsgrundlagen

  • §22 StVO – Ladung ist verkehrssicher zu verstauen
  • §412 HGB – betriebssichere Verladung durch den Absender
  • VDI 2700 ff. – anerkannte Regeln der Technik
  • DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge

Inhalte der Unterweisung

  • Kräfte beim Bremsen und in der Kurve (0,8 g / 0,5 g)
  • Form-, Kraft- und kombinierter Schluss
  • Zurrmittel: Kennzeichnung, LC-Wert, Ablegereife
  • Reibbeiwerte und Antirutschmatten
  • Lastverteilungsplan

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft ist zu unterweisen?

Mindestens jährlich, bei neuen Ladegütern oder Fahrzeugen zusätzlich anlassbezogen.

Gibt es auch eine Ausbilder-Qualifizierung?

Ja – siehe unsere Seite Ausbilder Ladungssicherung.

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