Bei mangelhafter Ladungssicherung wird nicht nur der Fahrer belangt: Verlader, Disponent, Fahrzeughalter und Geschäftsführung stehen ebenfalls in der Verantwortung.
Rechtsgrundlagen
- §22 StVO – Ladung ist verkehrssicher zu verstauen
- §412 HGB – betriebssichere Verladung durch den Absender
- VDI 2700 ff. – anerkannte Regeln der Technik
- DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge
Inhalte der Unterweisung
- Kräfte beim Bremsen und in der Kurve (0,8 g / 0,5 g)
- Form-, Kraft- und kombinierter Schluss
- Zurrmittel: Kennzeichnung, LC-Wert, Ablegereife
- Reibbeiwerte und Antirutschmatten
- Lastverteilungsplan
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie oft ist zu unterweisen?
Mindestens jährlich, bei neuen Ladegütern oder Fahrzeugen zusätzlich anlassbezogen.
Gibt es auch eine Ausbilder-Qualifizierung?
Ja – siehe unsere Seite Ausbilder Ladungssicherung.
Interesse an einer Schulung?
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