Kurzantwort: Durchführen darf die jährliche Unterweisung der Unternehmer selbst oder eine von ihm beauftragte fachkundige Person – zum Beispiel eine Führungskraft, ein intern qualifizierter Ausbilder, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein externer Dienstleister wie die Logipro-Akademie. Die Verantwortung bleibt immer beim Unternehmer, auch bei externer Vergabe.
§ 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 § 4 verpflichten den Arbeitgeber zur Unterweisung – sie schreiben aber nicht vor, dass er selbst vor der Gruppe stehen muss. Er darf delegieren. Entscheidend ist, an wen.
Was „fachkundig“ konkret bedeutet
- Fachliche Kenntnisse zum Thema: Gerät, Gefährdungen, Betriebsanweisung, geltende Vorschriften.
- Betriebskenntnis: Sie muss die realen Arbeitsbedingungen und Verkehrswege im Betrieb kennen oder sich vorher damit vertraut machen.
- Vermittlungsfähigkeit: Inhalte müssen verständlich ankommen – bei Bedarf in der Sprache der Beschäftigten.
- Schriftliche Beauftragung: Wer delegiert, sollte das dokumentieren (Pflichtenübertragung nach DGUV Vorschrift 1 § 13).
Die drei üblichen Wege im Vergleich
| Variante | Passt, wenn … | Zu beachten |
|---|---|---|
| Unternehmer / Führungskraft selbst | kleiner Betrieb, überschaubare Geräte | Fachkunde und Aktualität der Vorschriften muss selbst sichergestellt werden |
| Interner Ausbilder | viele Beschäftigte, regelmäßiger Bedarf | einmalige Ausbilderqualifizierung nötig, dann sehr wirtschaftlich |
| Externer Dienstleister | keine Kapazität, mehrere Standorte, Mehrsprachigkeit | Dokumentation und Fristen laufen über den Anbieter mit |
Warum viele Betriebe extern vergeben
Nicht aus Bequemlichkeit, sondern aus Risikogründen: Vorschriften ändern sich, Inhalte veralten, Fristen rutschen durch. Wenn wir die jährliche Unterweisung übernehmen, kümmern wir uns um aktuelle Inhalte, Mehrsprachigkeit, Lernerfolgskontrolle und lückenlose Nachweise – der Betrieb behält die Steuerung, verliert aber die Zettelwirtschaft.
Ihr wollt es lieber selbst machen?
Dann qualifizieren wir eure Leute dafür. In unserer Ausbilderqualifizierung lernen sie, rechtssicher zu unterweisen, zu dokumentieren und Gefährdungen praxisnah zu vermitteln – danach seid ihr unabhängig.
So geht es weiter
Extern durchführen lassen oder selbst qualifizieren – wir beraten dich ehrlich, was für deinen Betrieb günstiger ist. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.
Häufige Fragen (FAQ)
Darf ein Vorarbeiter die Unterweisung durchführen?
Ja, wenn er fachkundig ist, die Betriebsverhältnisse kennt und schriftlich beauftragt wurde.
Muss der Unterweisende eine besondere Ausbildung haben?
Vorgeschrieben ist keine bestimmte Urkunde, gefordert ist Fachkunde. Für Flurförderzeuge, Kran und Hubarbeitsbühne ist eine Ausbilderqualifizierung der übliche und sicherste Nachweis.
Kann man die Verantwortung komplett auslagern?
Nein. Die Durchführung lässt sich delegieren, die Organisations- und Aufsichtsverantwortung bleibt beim Unternehmer.
Reicht ein Video ohne Ansprechpartner?
Nein. Rückfragen müssen möglich sein und der Bezug zum konkreten Arbeitsplatz muss hergestellt werden – das leisten reine Videos ohne Betreuung nicht.
Wer unterweist die Führungskräfte selbst?
Auch sie sind zu unterweisen – in der Regel durch den Unternehmer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen externen Dienstleister.
Interesse an einer Schulung?
Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
Jetzt Angebot anfordern



