Zusatzqualifikation Mobil- & Autokran
Mobilkrane und Autokrane werden auf wechselnden Einsatzorten bewegt und verlangen besonderes Wissen zu Standsicherheit, Abstützung und Aufstellfläche.
Alle Preise zzgl. MwSt. · Inhouse bei dir vor Ort · Ab 6 Personen Staffelpreise auf Anfrage.
- Theorie & Praxis am eigenen Gerät
- Bedienerausweis nach DGUV
- Schulungsunterlagen für alle Teilnehmer
- Anreise des Ausbilders bundesweit
Was ist die Zusatzqualifikation Mobil- / Autokran und was kostet sie?
Die Zusatzqualifikation Mobil- / Autokran ist eine gerätespezifische Ausbildung nach DGUV Vorschrift 52. Sie dauert 1 tag und kostet 150 € pro Person netto. Voraussetzung: Mindestalter 18 (in Berufsausbildung ab 16 unter Aufsicht), körperliche Eignung, ggf. Führerschein CE. Wir schulen ausschließlich inhouse an euren eigenen Geräten – bundesweit.
- Preis
- 150 € p. P. netto
- Dauer
- 1 Tag
- Grundlage
- DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003
Schulungsinhalte
- Aufbau und Abstützung
- Lastdiagramme bei wechselnden Auslegerlängen
- Bodenpressung und Tragfähigkeit der Aufstellfläche
- Windgeschwindigkeit & Wettereinflüsse
- Anschlag- und Lastaufnahmemittel
Typische Einsatzbereiche
- Bau- und Montagestellen
- Industriemontagen
- Hebetätigkeiten an wechselnden Standorten
Noch keine Grundqualifikation?
Diese Zusatzqualifikation setzt eine gültige Grundausbildung voraus. Wir machen das gerne in einem Aufwasch: Die Grundqualifikation für Krane kostet 220 € pro Person – auf Wunsch kombinieren wir beides in einem Termin bei dir vor Ort.
Häufige Fragen
Was unterscheidet einen Mobilkran vom Autokran?
Mobilkrane sind speziell für den Baustelleneinsatz gebaut, Autokrane sind auch für die Straßenfahrt zugelassen. Beide brauchen eine eigene Befähigung.
Was kostet die Schulung?
150 € pro Person netto, inhouse vor Ort.
Weitere Zusatzqualifikationen für Krane
LKW-Ladekran
Wer einen LKW-Ladekran bedient, braucht nach DGUV Vorschrift 52/53 eine besondere Befähigung. Wir schulen deine Fahrer praxisnah am eigenen Fahrzeug.
AnsehenTurmdrehkran
Turmdrehkrane sind das Herzstück jeder Hochbau-Baustelle. Wer einen Turmdrehkran führt, braucht nach DGUV Vorschrift 52 einen entsprechenden Befähigungsnachweis.
AnsehenBrücken- / Hallenkran
Brücken- und Hallenkrane (oft per Flurbedienung oder Funk gesteuert) sind in fast jedem Produktionsbetrieb im Einsatz. Eine Befähigung nach DGUV Vorschrift 52 ist Pflicht.
AnsehenBereit für die Zusatzqualifikation?
Wir kommen direkt zu dir – sag uns einfach, wie viele Mitarbeitende geschult werden sollen.
