Zusatzqualifikation Turmdrehkran
Turmdrehkrane sind das Herzstück jeder Hochbau-Baustelle. Wer einen Turmdrehkran führt, braucht nach DGUV Vorschrift 52 einen entsprechenden Befähigungsnachweis.
Alle Preise zzgl. MwSt. · Inhouse bei dir vor Ort · Ab 6 Personen Staffelpreise auf Anfrage.
- Theorie & Praxis am eigenen Gerät
- Bedienerausweis nach DGUV
- Schulungsunterlagen für alle Teilnehmer
- Anreise des Ausbilders bundesweit
Was ist die Zusatzqualifikation Turmdrehkran und was kostet sie?
Die Zusatzqualifikation Turmdrehkran ist eine gerätespezifische Ausbildung nach DGUV Vorschrift 52. Sie dauert 1 tag und kostet 150 € pro Person netto. Voraussetzung: Mindestalter 18 (in Berufsausbildung ab 16 unter Aufsicht), körperliche Eignung, Höhentauglichkeit. Wir schulen ausschließlich inhouse an euren eigenen Geräten – bundesweit.
- Preis
- 150 € p. P. netto
- Dauer
- 1 Tag
- Grundlage
- DGUV Vorschrift 52, DGUV Grundsatz 309-003
Schulungsinhalte
- Aufbau, Funktion und Sicherheitstechnik
- Lastdiagramme und Auslegerwinkel
- Wind- und Wetterbedingungen
- Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Funkbetrieb und Handzeichen
Typische Einsatzbereiche
- Hochbau-Baustellen
- Bau von Wohnanlagen und Bürogebäuden
- Industriebau
Noch keine Grundqualifikation?
Diese Zusatzqualifikation setzt eine gültige Grundausbildung voraus. Wir machen das gerne in einem Aufwasch: Die Grundqualifikation für Krane kostet 220 € pro Person – auf Wunsch kombinieren wir beides in einem Termin bei dir vor Ort.
Häufige Fragen
Brauche ich einen separaten Befähigungsnachweis für jeden Kran?
Ja – der Kranführerschein ist gerätegruppenspezifisch. Turmdrehkrane benötigen eine eigene Einweisung.
Was kostet die Schulung?
150 € pro Person netto, inhouse vor Ort.
Weitere Zusatzqualifikationen für Krane
LKW-Ladekran
Wer einen LKW-Ladekran bedient, braucht nach DGUV Vorschrift 52/53 eine besondere Befähigung. Wir schulen deine Fahrer praxisnah am eigenen Fahrzeug.
AnsehenBrücken- / Hallenkran
Brücken- und Hallenkrane (oft per Flurbedienung oder Funk gesteuert) sind in fast jedem Produktionsbetrieb im Einsatz. Eine Befähigung nach DGUV Vorschrift 52 ist Pflicht.
AnsehenMobil- / Autokran
Mobilkrane und Autokrane werden auf wechselnden Einsatzorten bewegt und verlangen besonderes Wissen zu Standsicherheit, Abstützung und Aufstellfläche.
AnsehenBereit für die Zusatzqualifikation?
Wir kommen direkt zu dir – sag uns einfach, wie viele Mitarbeitende geschult werden sollen.
