Anschlagmittel sind nach DGUV Regel 100-500 mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen – und vor jeder Benutzung durch den Anschläger in Augenschein zu nehmen.
Ablegekriterien kompakt
| Mittel | Ablegereife u. a. bei |
|---|---|
| Rundstahlkette | Längung > 5 %, Nenndickenabnahme > 10 %, Anrisse, Verformung |
| Drahtseil | Drahtbrüche über Grenzwert, Korbbildung, Quetschung, Korrosion |
| Hebeband / Rundschlinge | Schnitte in tragenden Fäden, Hitzeschäden, fehlendes Etikett |
Neigungswinkel nicht unterschätzen
Bei 60° Neigungswinkel trägt jeder Strang bereits das Doppelte der rechnerischen Teillast. Über 60° ist der Einsatz unzulässig.
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Häufige Fragen (FAQ)
Muss jedes Anschlagmittel gekennzeichnet sein?
Ja – Tragfähigkeit, Hersteller und Nachweisbarkeit müssen erkennbar sein; fehlt das Etikett, ist das Mittel abzulegen.
Wer darf Anschlagmittel prüfen?
Eine befähigte Person – dafür bieten wir den Kurs UVV-Prüfer für Anschlagmittel an.
Interesse an einer Schulung?
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