Viele Betriebe erledigen eine der beiden Pflichten sauber – und die andere gar nicht. Dabei greifen sie ineinander.
Der Unterschied
| Unterweisung | UVV-Prüfung | |
|---|---|---|
| Gegenstand | Personen | Arbeitsmittel |
| Grundlage | ArbSchG §12, DGUV V1 §4 | BetrSichV, DGUV V70/68/52 |
| Frist | mindestens jährlich | mindestens jährlich |
| Durchführung | Unternehmer / Beauftragter | befähigte Person |
| Nachweis | Unterweisungsnachweis | Prüfprotokoll und Plakette |
So verbindest du beides
- Alle Arbeitsmittel und Personen in einer Liste erfassen.
- Fristen zentral führen – im LogiPro-Club mit automatischer Erinnerung.
- Online-Unterweisung jährlich automatisch zuweisen.
- UVV-Prüfungen entweder intern durch eine befähigte Person oder über unseren Prüfservice.
Fristen nie wieder verpassen
Im LogiPro-Club siehst du auf einen Blick, welche Unterweisungen und UVV-Prüfungen fällig werden – inklusive Erinnerungen, Teilnehmerverwaltung und Zertifikaten.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann eine Person beides übernehmen?
Ja – ein ausgebildeter Ausbilder mit Qualifikation zur befähigten Person deckt Unterweisung und Prüfung ab.
Was prüft die Berufsgenossenschaft zuerst?
In der Praxis Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle und die Gefährdungsbeurteilung.
Interesse an einer Schulung?
Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
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