Kraftbetätigte Tore sind nach ASR A1.7 und BetrSichV mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Die Nutzer sind zu unterweisen.
Was die Nutzer wissen müssen
- Bedienung nur im Sichtbereich, kein Durchfahren bei laufendem Tor
- Notentriegelung und Handbetrieb
- Meldepflicht bei schleifenden, hakenden oder zu schnellen Toren
- Verbot des Überbrückens von Lichtschranken und Schließkantensicherungen
Typische Mängel bei der Prüfung
- Defekte Schließkantensicherung
- Federbruchsicherung nicht funktionsfähig
- Fehlende Kennzeichnung von Quetsch- und Scherstellen
- Kein Prüfbuch vorhanden
Fristen nie wieder verpassen
Im LogiPro-Club siehst du auf einen Blick, welche Unterweisungen und UVV-Prüfungen fällig werden – inklusive Erinnerungen, Teilnehmerverwaltung und Zertifikaten.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das auch für automatische Schiebetüren?
Ja, auch kraftbetätigte Türen fallen unter die jährliche Prüfpflicht.
Wer darf Tore prüfen?
Eine befähigte Person mit Sachkunde für kraftbetätigte Tore – die Qualifizierung dazu bieten wir an.
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Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.
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