UVV-Prüfung Leitern & Tritte – befähigte Person bei der Prüfung
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08 · UVV-Prüfer · Leitern & Tritte

Befähigte Person für Leitern & Tritte.

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016. Nach dem Seminar darfst du alle Leitern und Tritte im Betrieb rechtssicher jährlich prüfen.

DGUV Information 208-016 · TRBS 2121 · BetrSichVPrüfintervall: Mindestens 1× jährlich
Dauer
1/2 Tag (4 UE) inhouse bei dir vor Ort
Format
E-Learning oder Inhouse
Abschluss
Zertifikat inklusive
Grundlage
BetrSichV / DGUV
02 — Zwei Wege zur Qualifikation

Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.

Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.

EmpfehlungOption A
Digital · flexibel · ortsunabhängig

100% E-Learning

Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.

Sofortstart nach Freischaltung
  • Interaktive Module mit Praxisfällen für Leitern & Tritte
  • Prüfung & Zertifikat vollständig online
  • Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
350/ Person · netto

Erweiterung Leitern & Tritte · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.

Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350

KlassischOption B
Persönlich · vor Ort

Inhouse-Seminar

Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.

Terminvereinbarung · bundesweit
  • Praxisausbildung an eurem Equipment (Leitern & Tritte)
  • Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
  • Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
450/ Person · netto

Erweiterung Leitern & Tritte zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.

Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450

* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt

03 — Inhalte & Zielgruppe

Was du lernst und für wen es passt.

Zielgruppe
  • Sicherheitsbeauftragte & Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Werkstattleiter & Instandhalter
  • Verantwortliche für Arbeitsmittel
Ausbildungsinhalte
  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 2121 & DGUV 208-016
  • Leitertypen: Anlege-, Steh-, Podest-, Mehrzweck- & Sonderleitern
  • Prüfkriterien: Sprossen, Holme, Beschläge, Spreizsicherung, Füße
  • Kennzeichnung & Prüfplakette
  • Aussonderungskriterien – wann muss die Leiter weg?
  • Führen eines Leiterkatasters
04 — Rechtliche Grundlagen

Was der Gesetzgeber von dir verlangt.

Die Prüfung von Leitern & Tritte ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.

Ohne Prüfung – volles Risiko
Bußgelder bis 30.000 €, Verlust des Versicherungsschutzes und im Ernstfall persönliche Haftung des Geschäftsführers.
§ 14 BetrSichV

Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel und wiederkehrend durch eine befähigte Person zu prüfen.

DGUV Information 208-016

Handlungsanleitung für Umgang, Prüfung und Aussonderung von Leitern und Tritten.

TRBS 2121 Teil 2

Konkretisiert die Anforderungen an die Prüfung und den sicheren Einsatz von Leitern.

§ 3 ArbSchG

Ohne Prüfnachweis droht bei Sturzunfällen persönliche Haftung des Unternehmers.

Rechtsgrundlage
DGUV Information 208-016 · TRBS 2121 · BetrSichV
Prüfintervall
Mindestens 1× jährlich
Haftung
Unternehmer persönlich
Dein Ergebnis

Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten“