
Befähigte Person für Tore & Türen.
Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen nach ASR A1.7 und DIN EN 12453. Nach dem Seminar darfst du Sektional-, Roll-, Schiebe- und Schnelllauftore rechtssicher prüfen.
Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.
Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.
100% E-Learning
Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.
- Interaktive Module mit Praxisfällen für Tore & Türen
- Prüfung & Zertifikat vollständig online
- Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
Erweiterung Tore & Türen · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.
Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €
Inhouse-Seminar
Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.
- Praxisausbildung an eurem Equipment (Tore & Türen)
- Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
- Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
Erweiterung Tore & Türen zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.
Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450 €
* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt
Was du lernst und für wen es passt.
- Facility Manager & Haustechniker
- Instandhalter & Meister
- Sicherheitsbeauftragte
- Rechtsgrundlagen: BetrSichV, ASR A1.7, DIN EN 12453 & 13241
- Torarten: Sektional-, Roll-, Schiebe-, Falt-, Schnelllauftore
- Sicherheitseinrichtungen: Lichtschranken, Kontaktleisten, Schließkantensicherung
- Kraftmessung mit Kraftmessgerät
- Prüfung von Federn, Seilen, Ketten & Notentriegelung
- Prüfbuch führen & Mängel dokumentieren
Was der Gesetzgeber von dir verlangt.
Die Prüfung von Tore & Türen ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.
Kraftbetätigte Türen und Tore sind mindestens 1× jährlich durch eine sachkundige Person zu prüfen.
Anforderungen an Benutzungssicherheit und Schließkräfte kraftbetätigter Tore inkl. Messverfahren.
Grundpflichten des Unternehmers zur Prüfung und Instandhaltung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
Prüfpflicht nach Betriebssicherheitsverordnung – dokumentiert im Prüfbuch.
Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung kraftbetätigter Tore und Türen“
