UVV-Prüfung PSA gegen Absturz – befähigte Person bei der Prüfung
Alle UVV-Prüfer-Ausbildungen
06 · UVV-Prüfer · PSA gegen Absturz

Befähigte Person für PSA gegen Absturz.

Ausbildung zum Sachkundigen für PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198/199. Nach dem Seminar prüfst du Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte und Anschlageinrichtungen selbst.

DGUV Regel 112-198/199 · DGUV Grundsatz 312-906 · PSA-BV · BetrSichVPrüfintervall: Mindestens 1× jährlich (Sachkundigenprüfung)
Dauer
1 Tag (8 UE) inhouse bei dir vor Ort
Format
E-Learning oder Inhouse
Abschluss
Zertifikat inklusive
Grundlage
BetrSichV / DGUV
02 — Zwei Wege zur Qualifikation

Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.

Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.

EmpfehlungOption A
Digital · flexibel · ortsunabhängig

100% E-Learning

Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.

Sofortstart nach Freischaltung
  • Interaktive Module mit Praxisfällen für PSA gegen Absturz
  • Prüfung & Zertifikat vollständig online
  • Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
350/ Person · netto

Erweiterung PSA gegen Absturz · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.

Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350

KlassischOption B
Persönlich · vor Ort

Inhouse-Seminar

Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.

Terminvereinbarung · bundesweit
  • Praxisausbildung an eurem Equipment (PSA gegen Absturz)
  • Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
  • Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
450/ Person · netto

Erweiterung PSA gegen Absturz zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.

Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 450

* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt

03 — Inhalte & Zielgruppe

Was du lernst und für wen es passt.

Zielgruppe
  • Sicherheitsbeauftragte & Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Höhenarbeiter, Dachdecker, Monteure & Instandhalter
  • Verantwortliche für PSA-Bestände
Ausbildungsinhalte
  • Rechtsgrundlagen: PSA-Benutzungsverordnung, DGUV R 112-198/199, DGUV G 312-906
  • Kategorie-III-PSA: Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, HSG, Steigschutz
  • Prüfkriterien: Gurtband, Nähte, Beschläge, Karabiner, Seil & Gehäuse
  • Ablegereife & Höchstgebrauchsdauer der Hersteller
  • Sturzbelastete PSA: sofortige Aussonderung & Vorgehensweise
  • Prüfprotokoll, Kennzeichnung & PSA-Kataster
04 — Rechtliche Grundlagen

Was der Gesetzgeber von dir verlangt.

Die Prüfung von PSA gegen Absturz ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.

Ohne Prüfung – volles Risiko
Bußgelder bis 30.000 €, Verlust des Versicherungsschutzes und im Ernstfall persönliche Haftung des Geschäftsführers.
§ 2 PSA-Benutzungsverordnung

PSA der Kategorie III ist regelmäßig auf einwandfreien Zustand zu prüfen.

DGUV Regel 112-198/199

Benutzung von PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstung – jährliche Sachkundigenprüfung.

DGUV Grundsatz 312-906

Ausbildung und Beauftragung des Sachkundigen für PSA gegen Absturz.

Herstellerangaben

Höchstgebrauchsdauer und sofortige Aussonderung sturzbelasteter PSA sind zwingend zu beachten.

Rechtsgrundlage
DGUV Regel 112-198/199 · DGUV Grundsatz 312-906 · PSA-BV · BetrSichV
Prüfintervall
Mindestens 1× jährlich (Sachkundigenprüfung)
Haftung
Unternehmer persönlich
Dein Ergebnis

Zertifikat „Sachkundiger für PSA gegen Absturz nach DGUV Regel 112-198/199“