Die DIN EN 15635 regelt Betrieb und Wartung ortsfester Regalsysteme aus Stahl. Sie ist die maßgebliche Grundlage für die Regalinspektion – ergänzt durch die DGUV Regel 108-007.
Drei Ebenen der Kontrolle
- Sofortmeldung: Jeder Beschäftigte meldet Schäden unverzüglich (Anfahrschäden, verbogene Traversen).
- Wöchentliche Sichtkontrolle durch eine benannte Person (PRSES – Person Responsible for Storage Equipment Safety).
- Jährliche Expertenprüfung durch eine befähigte/fachkundige Person mit schriftlichem Bericht.
Die Schadensklassen (Ampelsystem)
- Grün: Schaden unterhalb der Grenzwerte – Beobachtung, erneute Bewertung bei nächster Inspektion.
- Gelb: Schaden über Grenzwert – Regalfeld nach Entleerung reparieren, keine Neubelegung.
- Rot: Kritischer Schaden – Regalfeld sofort entlasten, sperren und instand setzen.
Als Orientierung für Stützen gilt: Verformung über etwa 5 mm auf 1 m Messlänge (in Rahmenebene) bzw. 3 mm quer – maßgeblich sind die Grenzwerte der Norm und die Angaben des Herstellers.
Ablauf einer Inspektion
Bestandsaufnahme und Regalkennzeichnung, Prüfung von Ständern, Diagonalen, Traversen, Sicherungsstiften, Anfahrschutz, Ebenenkennzeichnung, Traglastschildern, Boden und Verankerung – anschließend Bericht mit Fotodokumentation, Klassifizierung und Maßnahmenplan.
Häufige Beanstandungen
- Fehlende oder unleserliche Traglastschilder
- Fehlende Sicherungsstifte an Traversen
- Anfahrschäden an Stützen ohne Anfahrschutz
- Eigenmächtige Umbauten mit Fremdteilen
- Palettenüberstände und beschädigte Ladungsträger
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer darf die jährliche Regalinspektion durchführen?
Eine fachkundige/befähigte Person mit Kenntnis der DIN EN 15635 – intern nach entsprechender Ausbildung oder extern.
Muss die Sichtkontrolle dokumentiert werden?
Ja, in Form eines einfachen Protokolls oder einer Checkliste – sonst ist sie im Audit nicht nachweisbar.
Gilt die Norm auch für Fachbodenregale?
Sie gilt für ortsfeste Stahlregalsysteme; für einfache Fachbodenregale ergibt sich die Prüfpflicht aus der Gefährdungsbeurteilung und der BetrSichV.
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