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UVV-Prüfer9. August 2026 5 Min.

UVV-Prüfung: Wer muss prüfen?

UVV-Prüfung: Wer muss prüfen?

Die Pflicht zur Prüfung trifft immer den Arbeitgeber bzw. Unternehmer – das ergibt sich aus §14 Betriebssicherheitsverordnung sowie den Unfallverhütungsvorschriften. Die Durchführung muss durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 erfolgen.

Wer prüft was – und wie oft?

  • Flurförderzeuge: mindestens jährlich (DGUV V68), zusätzlich arbeitstägliche Einsatzprüfung durch den Fahrer.
  • Regalanlagen: jährliche Expertenprüfung nach DIN EN 15635, zusätzlich wöchentliche Sichtkontrolle.
  • Leitern und Tritte: regelmäßig nach Gefährdungsbeurteilung, in der Praxis jährlich (DGUV Information 208-016).
  • Kraftbetätigte Tore: mindestens jährlich (ASR A1.7, DGUV Vorschrift 1).
  • Krane: jährlich, dazu wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige je nach Bauart.
  • PSA gegen Absturz: mindestens jährlich durch eine sachkundige Person.

Die Prüfung ist erst mit Dokumentation vollständig

Prüfbericht mit Datum, Prüfer, Gerät/Inventarnummer, Betriebsstunden, festgestellten Mängeln, Bewertung und Frist zur Beseitigung. Die Prüfplakette allein reicht nicht – bei einem BG-Audit wird der Bericht sehen wollen.

Was passiert bei versäumter Prüfung?

Ordnungswidrigkeit nach BetrSichV, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft nach einem Unfall, Probleme mit der Betriebshaftpflicht und im Ernstfall persönliche Verantwortung der Führungskraft.

UVV-Prüfung: ausbilden lassen oder prüfen lassen

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Häufige Fragen (FAQ)

Darf der eigene Mechaniker prüfen?

Ja, wenn er befähigte Person nach TRBS 1203 ist und schriftlich bestellt wurde.

Zählt die Wartung durch den Händler als UVV-Prüfung?

Nur wenn sie ausdrücklich als UVV-Prüfung beauftragt, durchgeführt und dokumentiert wurde. Wartung ≠ Prüfung.

Wer prüft bei Mietgeräten?

Der Vermieter stellt den geprüften Zustand bei Übergabe sicher; die Prüfpflicht im Einsatz bleibt beim Betreiber.

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