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UVV-Prüfer9. August 2026 5 Min.

Wer darf UVV-Prüfer werden?

Wer darf UVV-Prüfer werden?

Wer Arbeitsmittel prüft, muss befähigte Person nach §2 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sein. Konkretisiert wird das in der TRBS 1203. Danach braucht es drei Bausteine – alle drei müssen erfüllt sein.

Die drei Voraussetzungen

  1. Berufsausbildung: eine abgeschlossene technische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation, die das nötige Fachwissen vermittelt.
  2. Berufserfahrung: nachweisliche praktische Erfahrung mit dem zu prüfenden Arbeitsmittel – üblicherweise mindestens ein Jahr.
  3. Zeitnahe berufliche Tätigkeit: Die Person muss aktuell mit vergleichbaren Arbeitsmitteln arbeiten und ihr Wissen aktuell halten (Fortbildung, Regelwerksänderungen).

Was zusätzlich wichtig ist

  • Weisungsfreiheit: Die befähigte Person darf bei der Prüftätigkeit keinen fachlichen Weisungen unterliegen. Wer unter Druck Mängel „übersieht“, ist keine befähigte Person.
  • Schriftliche Bestellung durch den Unternehmer – mit Umfang, Geräteart und Befugnissen.
  • Prüfmittel und Zeit müssen bereitgestellt werden.

Für welche Bereiche kann man sich qualifizieren?

Wir bilden für Flurförderzeuge, Regalanlagen, Leitern und Tritte sowie Tore und Türen aus – jeweils modular kombinierbar.

Kosten

E-Learning-Grundkurs 800 €, jede Erweiterung 350 €. Inhouse: Grundkurs 1.349 €, Erweiterung 450 € – jeweils netto pro Person.

UVV-Prüfung: ausbilden lassen oder prüfen lassen

Wir bilden dich zur befähigten Person aus (E-Learning ab 800 €, Inhouse 1.349 €) oder übernehmen die UVV-Prüfung als Dienstleistung bundesweit vor Ort. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.

Häufige Fragen (FAQ)

Reicht ein Lehrgangszertifikat allein?

Nein. Der Lehrgang belegt das aktuelle Fachwissen, aber Berufsausbildung und Berufserfahrung müssen zusätzlich vorliegen.

Darf ein Meister automatisch prüfen?

Nicht automatisch – auch er braucht gerätebezogene Erfahrung, aktuelles Regelwerkswissen und eine schriftliche Bestellung.

Muss die befähigte Person extern sein?

Nein. Eigene Mitarbeitende sind zulässig und oft deutlich günstiger, solange Weisungsfreiheit bei der Prüfung gewährleistet ist.

Interesse an einer Schulung?

Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.

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