UVV-Prüfung Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen – befähigte Person bei der Prüfung
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N° 11 · UVV-Prüfer · Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen

Befähigte Person für Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen.

Ausbildung zur befähigten Person für die Prüfung ortsfester Steigleitern und mitlaufender Steigschutzeinrichtungen nach DIN 18799 und DIN EN ISO 14122-4. Danach prüfst du Silo-, Dach- und Maschinenaufstiege rechtssicher.

DIN 18799 · DIN EN ISO 14122-4 · DGUV Regel 112-198/199 · § 14 BetrSichVPrüfintervall: Mindestens 1× jährlich
Dauer
1 Tag (8 UE) inhouse bei dir vor Ort
Format
E-Learning oder Inhouse
Abschluss
Zertifikat inklusive
Grundlage
BetrSichV / DGUV
02 — Zwei Wege zur Qualifikation

Wähle das Format, das zu deinem Betrieb passt.

Beide Wege führen zum gleichen anerkannten Zertifikat als befähigte Person.

EmpfehlungOption A
Digital · flexibel · ortsunabhängig

100% E-Learning

Bequem online lernen – im eigenen Tempo, ohne Reise- oder Ausfallzeiten. Direkt nach der Buchung freigeschaltet.

Sofortstart nach Freischaltung
  • Interaktive Module mit Praxisfällen für Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen
  • Prüfung & Zertifikat vollständig online
  • Optionale kostenlose Live-FAQ-Runden – freiwillig
350 €/ Person · netto

Erweiterung Steigleitern · setzt den UVV-Prüfer-Grundkurs (800 € im E-Learning) voraus.

Grundkurs 800 € · jede Erweiterung 350 €

KlassischOption B
Persönlich · vor Ort

Inhouse-Seminar

Unser Fachtrainer kommt zu dir – Ausbildung direkt an deinem realen Equipment, ideal für Teams.

Terminvereinbarung · bundesweit
  • Praxisausbildung an eurem Equipment (Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen)
  • Praxisprüfung & Zertifikat direkt vor Ort
  • Team-Rabatt ab dem 5. Teilnehmenden
600 €/ Person · netto

Erweiterung Steigleitern zum Inhouse-Grundkurs (1.349 €) – direkt am selben Termin kombinierbar.

Grundkurs 1.349 € · jede Erweiterung 600 €

* Alle Preise pro Person, netto zzgl. gesetzl. MwSt. · Inhouse zzgl. Anfahrt

03 — Inhalte & Zielgruppe

Was du lernst und für wen es passt.

Zielgruppe
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit & Sicherheitsbeauftragte
  • Haustechnik, Facility Management & Instandhaltung
  • Verantwortliche für Dach- und Silozugänge
Ausbildungsinhalte
  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, DIN 18799, DIN EN ISO 14122-4, DGUV Regel 112-198/199
  • Bauarten: Steigleitern mit Rückenschutz, Ruhebühnen, Ein- und Ausstiege
  • Steigschutzsysteme: Schiene, Seil, Mitlaufauffanggerät & Verbindungsmittel
  • Prüfkriterien: Korrosion, Befestigung im Untergrund, Sprossen, Holme, Übergänge
  • Zusammenspiel mit PSA gegen Absturz und Rettungskonzept
  • Dokumentation, Kennzeichnung und Sperrung mangelhafter Aufstiege
04 — Rechtliche Grundlagen

Was der Gesetzgeber von dir verlangt.

Die Prüfung von Steigleitern & Steigschutzeinrichtungen ist keine Kür – sie ist Pflicht. Nach BetrSichV, DGUV und den einschlägigen technischen Regeln haftet der Unternehmer persönlich, wenn keine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person nachgewiesen wird.

Ohne Prüfung – volles Risiko
Bußgelder bis 30.000 €, Verlust des Versicherungsschutzes und im Ernstfall persönliche Haftung des Geschäftsführers.
DIN 18799

Ortsfeste Steigleitern an baulichen Anlagen: Anforderungen an Ausführung und wiederkehrende Prüfung.

DIN EN ISO 14122-4

Ortsfeste Zugänge zu maschinellen Anlagen – Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen.

DGUV Regel 112-198/199

Mitlaufende Auffanggeräte und Steigschutzsysteme sind mindestens jährlich sachkundig zu prüfen.

§ 14 BetrSichV

Steigleitern sind Arbeitsmittel mit wiederkehrender Prüfpflicht durch eine befähigte Person.

Rechtsgrundlage
DIN 18799 · DIN EN ISO 14122-4 · DGUV Regel 112-198/199 · § 14 BetrSichV
Prüfintervall
Mindestens 1× jährlich
Haftung
Unternehmer persönlich
Dein Ergebnis

Zertifikat „Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigschutzeinrichtungen“