Zurück zum Blog
UVV-Prüfer26. Juli 2026 6 Min.

Leiterprüfer werden: Ausbildung zur befähigten Person für Leitern & Tritte

Leiterprüfer werden: Ausbildung zur befähigten Person für Leitern & Tritte

Leitern: klein, alltäglich – und Unfallschwerpunkt

Jedes Jahr verunglücken in Deutschland zehntausende Beschäftigte bei Arbeiten auf Leitern. Deshalb fordert die BetrSichV in Verbindung mit TRBS 2121 Teil 2 und DGUV Information 208-016 eine regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person – üblicherweise jährlich, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.

Was lernst du in der Ausbildung?

  • Rechtsgrundlagen: BetrSichV, TRBS 2121-2, DGUV Information 208-016, DIN EN 131
  • Leiter- und Trittarten: Anlege-, Steh-, Podest-, Mehrzweck-, Schiebe- und Sonderleitern
  • Prüfkriterien: Sprossen, Stufen, Holme, Beschläge, Gelenke, Spreizsicherung, Leiterfüße
  • Verbotene Reparaturen und klare Aussonderungskriterien
  • Kennzeichnung, Prüfplakette und Prüfintervalle festlegen
  • Aufbau und Pflege eines Leiterkatasters
  • Unterweisung der Nutzer: sichere Aufstellung, 1:4-Regel, Standsicherheit

Dauer und Format

Ein halber Tag (4 UE) inhouse reicht in der Regel aus – inklusive Praxisteil an euren eigenen Leitern. Für verteilte Standorte bietet sich das E-Learning-Format mit Sofortstart an.

Typische Mängel, die zur Aussonderung führen

  • Verformte oder eingerissene Holme, lockere Sprossen
  • Fehlende oder defekte Spreizsicherung bei Stehleitern
  • Fehlende, verschlissene oder harte Leiterfüße
  • Selbst geschweißte oder geschraubte „Reparaturen“
  • Fehlende Kennzeichnung und Betriebsanleitung

Das Leiterkataster: dein Nachweis gegenüber der BG

Ein Kataster listet jede Leiter mit Nummer, Standort, Typ, Baujahr, Prüfdatum und Befund. So weißt du jederzeit, wie viele Leitern im Umlauf sind, welche geprüft sind und welche ausgesondert wurden – und kannst das im Ernstfall belegen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft müssen Leitern geprüft werden?

Die Gefährdungsbeurteilung legt das Intervall fest; in der Praxis gilt mindestens einmal jährlich als Standard, bei harter Nutzung häufiger.

Wer darf Leitern prüfen?

Eine befähigte Person nach TRBS 1203, die für Leitern und Tritte entsprechend geschult ist.

Dürfen Leitern repariert werden?

Nur mit Originalersatzteilen des Herstellers. Eigenkonstruktionen oder Schweißarbeiten führen zur sofortigen Aussonderung.

Muss die Prüfung dokumentiert werden?

Ja – Prüfplakette plus schriftlicher Nachweis, idealerweise im Leiterkataster.

Gilt die Prüfpflicht auch für Tritte und Rollgerüste?

Tritte ja; fahrbare Arbeitsbühnen/Rollgerüste unterliegen eigenen, umfangreicheren Prüfregeln.

Ausbildung zum UVV-Prüfer für Leitern & Tritte – inhouse oder E-Learning

Die Logipro-Akademie bildet dich zur befähigten Person für die Prüfung von Leitern & Tritte aus – wahlweise 100 % E-Learning mit Sofortstart oder als Inhouse-Seminar direkt bei dir im Betrieb, bundesweit. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern.

Du willst lieber prüfen lassen statt selbst prüfen? Wir übernehmen die UVV-Prüfung für Leitern & Tritte als Dienstleistung.

Interesse an einer Schulung?

Wir kommen direkt zu dir – bundesweit und DGUV-konform.

Jetzt Angebot anfordern